Nachstehend informieren wir über den Umgang mit neu gelieferten Dräger- Produkten hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer und beziehen uns dabei insbesondere auf den Anwendungsbereich der Grundüberholungsfristen nach VFDB 0804.
I-Punkt, Zulässiges Alter von Atemschutz-Komponenten bei Auslieferung
Die hier beschriebene Vorgehensweise ist aktuell nur in Deutschland anwendbar.
![draeger](http://www.bastian-feuerwehrtechnik.de/wp-content/uploads/2012/07/draeger1.jpg)