Nachstehend informieren wir über den Umgang mit neu gelieferten Dräger- Produkten hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer und beziehen uns dabei insbesondere auf den Anwendungsbereich der Grundüberholungsfristen nach VFDB 0804.
I-Punkt, Zulässiges Alter von Atemschutz-Komponenten bei Auslieferung
Die hier beschriebene Vorgehensweise ist aktuell nur in Deutschland anwendbar.