Brandschutzunterweisung mit Löschübung

Gemäß § 10 des ArbSchG sind in allen Arbeitsstätten Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Weiterhin wird in der BGV A 1 § 4 und 22 gefordert, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten neben der notwendigen jährlichen Unterweisung gem. § 12 ArbSchG durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöschgeräten zur Bekämpfung von Enstehungsbränden vertraut macht.
Selbstverständlich muss dieser Personenkreis die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen.
Zentrale Themen der Unterweisung sind:
Brandverhütung
Verhalten im Brandfall
Feuerlöschgeräte und Anlagen
Große Löschübung am Feuer (keine Brandsimmulatoren) mit allen gängigen tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten.

Teilnehmer: mind. 5 Personen
Dauer: je nach Umfang 0,5 –ca. 2 Std.
Referent: Ausbilder der Fa. Bastian

Dieses Seminar ist ganzjährig buchbar.