Das Innenministerium hat den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) am 21. Februar 2013 in die Verbandsanhörung gegeben. Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, der Landesfeuerwehrverband, die Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren sowie die Landesbezirke des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des BBW Beamtenbundes Tarifunion und des Christlichen Gewerkschaftsbundes haben Gelegenheit, bis zum 19. April 2013 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf setzt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe “Feuerwehrbekleidung” um, die gemeinsam von Innenministerium und Landesfeuerwehrverband unter Einbeziehung aller im Feuerwehrwesen vorhandenen Gremien, Verbände und Träger zur Vorbereitung der Regelungen eingerichtet worden war. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe war begleitet von einer öffentlichen Diskussion mit zahlreichen Vorschlägen, Anregungen und konstruktiver Kritik über die dazu auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule eingerichtete Plattform, die in die Diskussionen der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung ihrer Vorschläge eingeflossen sind. Ziel der Arbeitsgruppe “Feuerwehrbekleidung” war es, die bisherige Uniform zeitgemäß neu zu gestalten. Die heutige Uniformjacke der baden-württembergischen Feuerwehren ist in ihrem Schnitt und Aussehen vor über 60 Jahren entstanden und war ursprünglich als Einsatzuniform konzipiert. Seit der Einführung der Einsatzbekleidung nach europäischen Normen sind diese Anforderungen überholt. Die Uniform, bestehend aus Jacke, Hose, Diensthemd und Schirmmütze, ist außerhalb des Übungs- und Einsatzgeschehens jedoch nach wie vor ein wichtiges repräsentatives Element der Feuerwehren. Die Uniform soll daher diesem Zweck entsprechend zeitgemäß konfektioniert werden. Die Schnitte berücksichtigen auch die besonderen Anforderungen der weiblichen Feuerwehrangehörigen an eine Uniform. Zur Feuerwehrbekleidung soll neben der Uniform künftig eine zeitgemäße und funktionale Dienstkleidung gehören. Insbesondere auf Wunsch vieler vor allem junger Feuerwehrangehöriger statten die Gemeinden ihre Feuerwehrmänner und -frauen schon derzeit zusätzlich mit entsprechenden Bekleidungsteilen aus. Hierfür werden auf dem Markt eine Vielzahl von unterschiedlichen Blousonjacken und Cargo-Hosen sowie Polo- und T-Shirts angeboten. Wegen bisher fehlender einheitlicher Vorgaben droht die Erkennbarkeit der Feuerwehrbekleidung in diesem Bereich auf Dauer verloren zu gehen. Dem soll eine Regelung auch für eine einheitliche Dienstkleidung entgegenwirken. Die Dienstkleidung ist konzipiert für Tätigkeiten der Feuerwehr, die ein einheitliches Erscheinungsbild erfordern, bei denen die repräsentative Uniform aber nicht notwendig oder nicht zweckmäßig ist. Nach der Anhörung ist noch der Landesfeuerwehrbeirat zu beteiligen, der nach § 25 des Feuerwehrgesetzes das Innenministerium bei allgemeinen Regelungen, die die Feuerwehren betreffen, zu beraten hat. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift ist im Sommer / Herbst dieses Jahres zu rechnen.
|