Normenausschuss: Elektrische Betriebsmittel müssen mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen ausgestattet sein
Kürzlich veröffentlichte die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ein Infoblatt zum Thema Elektrogeräte bei Feuerwehren (siehe Anhang).
Hierbei wurde insbesondere auf die Empfehlung des Normenausschusses (Punkt 6, Abs. 2 ff) eingegangen. Der Ausschuss beschreibt, dass eine Umrüstung aller ortsveränderlichen elektronischen Betriebsmittel auf Anschlusskabel nach DIN VDE 0282-4 mit Steckverbindungen mindestens der Schutzart IP67 erfolgen müsse wenn mit einem, auch kurzweiligen, Eintauchen in Flüssigkeiten zu rechnen ist und die Anschlussleitung 50cm lang oder länger ist.
Die Gegebenheiten eines Einsatzortes sind nie mit Sicherheit vorhersehbar, schon eine Sprinkleranlage bei einem Indoor-Einsatz oder Löschversuche von Mitbürgern bergen die Gefahr von Wasserpfützen, so dass zur Sicherheit immer auf Geräte mit Druckwasserdichten Steckern zurückgegriffen werden sollte.
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